AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen als Generalunternehmer

Stand: September 2022

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter der Voraussetzung, dass die c.next GmbH für die von Dritten erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Kunden einvernehmlich als Generalunternehmer handelt, für alle Vertragsverhältnisse mit der c.next GmbH. Abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nicht. Mit Beauftragung der c.next GmbH durch den Kunden erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist etwas anders ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Leistungsangebot der c.next GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Kunde beauftragt die c.next GmbH mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots der c.next GmbH. Alle Angebote von c.next GmbH sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung des Auftrags des Kunden durch die c.next GmbH oder durch Erbringen der bestellten Leistungen durch die c.next GmbH ohne vorherige Bestätigung zustande. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen (Events). c.next GmbH erbringt allerdings auch andere Leistungen.

1.2. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich im Zweifel aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Angebot der c.next GmbH. Nachträgliche Veränderungen bedürfen der Schriftform. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, werden Zusatz- und Fremdleistungen wie beispielsweise Reisekosten gesondert vergütet (bei Reisen: Flug 2. Klasse (innerhalb Europas), Bahnfahrt 1. Klasse, Auto: 0,30 Euro/km, Mietwagen obere Mittelklasse).

2. Durchführung der Vertragsleistungen

2.1. Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in Abstimmung zwischen dem Kunden und der c.next GmbH. Die c.next GmbH wird den Kunden auf Anfrage über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Sofern und soweit der Kunde keine Vorgaben für die Leistungserbringung (z. B. hinsichtlich Konzept, Ablaufplan o.ä.) macht, ist die c.next GmbH in der Umsetzung der Leistungserbringung frei. Sämtliche Leistungen werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden erbracht.

2.2. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die c.next GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist hierfür ein Stundensatz von 120 Euro zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer geschuldet.

2.3. Es ist der c.next GmbH gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Hierbei tritt die c.next GmbH gegenüber dem Dritten als Generalunternehmer auf.

2.4. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, erfolgt die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch die c.next GmbH. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der c.next GmbH ist nicht vorgesehen.

2.5. Die Leistungserbringung durch die c.next GmbH beinhaltet weder eine rechtliche Beratung durch die c.next GmbH noch nimmt die c.next GmbH eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen vor.

3. Mitwirkungspflichten

3.1. Alle Leistungen von der c.next GmbH (insbesondere alle Konzeptentwürfe u.a.), aufgrund derer Folgeleistungen durch die c.next GmbH zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen drei (3) Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, so gilt die Freigabe als vom Kunden erteilt.

3.2. Der Kunde wird die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst überprüfen bzw. durch Dritte überprüfen lassen. Die c.next GmbH veranlasst eine externe rechtliche Prüfung durch einen externen Fachanwalt nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und in dessen Namen und Auftrag. Die c.next GmbH stellt dem Kunden die damit ggf. verbundenen Auslagen in Rechnung und haftet als Vermittler nicht für das Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Prüfung.

3.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die c.next GmbH alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos u.ä., sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden, der c.next GmbH alle Informationen erteilt werden und die OFC GmbH von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch die c.next GmbH bekannt werden. Die c.next GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist die c.next GmbH verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.

3.4. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an die c.next GmbH übergebenen Vorlagen und Muster im vertragsgegenständlichen Umfang berechtigt ist, und dass Rechte Dritter der Verwendung, insbesondere auch durch c.next GmbH nicht entgegenstehen. Andernfalls stellt der Kunde c.next GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen auf erstes Anfordern frei, sofern Dritte insoweit Ansprüche gegenüber c.next GmbH geltend machen.

3.5. Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können, hat er der c.next GmbH unverzüglich schriftlich über diese Umstände und etwaige von ihm zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.

3.6. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die c.next GmbH kostenlos erbracht werden.

3.7. Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs der c.next GmbH dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte die c.next GmbH diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, seine gesetzlichen Rechte geltend zu machen.

3.8. § 648 BGB wird ausgeschlossen.

4. Leistungs-/Lieferfristen und Termine

4.1. Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.

4.2. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Daten und/oder Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Konzepten) termingemäß bei der c.next GmbH eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.

4.3. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Konzepten etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eingang seiner Stellungnahme gerechnet.

4.4. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend.

4.5. Lieferverzögerungen aus Gründen, welche die c.next GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängern die Lieferzeit angemessen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Für die von der c.next GmbH zu erbringenden Leistungen ist die vereinbarte Vergütung in Abschlags-Raten zu bezahlen. Die einzelnen Abschlagszahlungen in Höhe und Anzahl werden im Angebot festgelegt. Die Zahlungen sind nach Erhalt entsprechender Akontorechnungen unbar auf eines der Konten der c.next GmbH unter Angabe des Auftrags/Auftragsnummer im Verwendungszweck zu leisten. Diese Vorauszahlung ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Die Endabrechnung über den Restbetrag zzgl. aller variabler Kosten, die ggf. nicht in der Kostenübersicht erfasst worden sind, wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt.

5.2. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.

5.3. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit für die von Dritten erbrachten Leistungen ausländische Umsatzsteuer anfällt, ist diese ebenfalls vom Kunden an die c.next GmbH zu begleichen. Ausländische Vorsteuerbeträge werden dem Kunden nur insoweit erstattet, als die c.next GmbH eine Vergütung durch das ausländische Finanzamt erlangt. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

5.4. Die c.next GmbH behält sich das Eigentum und jegliche etwa zu übertragenden Rechte an den erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.

5.5. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die c.next GmbH berechtigt, ihre Leistungen bis zu einer vollständigen Zahlung einzustellen.

5.6. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung der c.next GmbH sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Die c.next GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

6.1. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6.2. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung der c.next GmbH ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.

7. Geheimhaltung

7.1. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.

7.2. Die c.next GmbH verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach 7.1.

8. Copyright / Urheberrecht / Nutzungsrechte

8.1. Sofern die von der c.next GmbH oder von ihr beauftragte Dritte für den Kunden erbrachten Leistungen wie Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texte und sonstigen Unterlagen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, liegen sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte grundsätzlich bei der c.next GmbH.

8.2. Soweit nicht anders vereinbart, räumt die c.next GmbH dem Kunden mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der jeweiligen erbrachten Leistung zum vereinbarten Zweck, für die vereinbarte Nutzungsdauer und im vereinbarten Nutzungsumfang ein. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Verwertung sowie die Überlassung von Roh-/ Arbeitsdateien bedarf der schriftlichen Zustimmung der c.next GmbH und setzt die Zahlung eines gesonderten angemessenen Entgeltes voraus.

8.3. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei der c.next GmbH.

8.4. Soweit dem Kunden von der c.next GmbH ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Leistungen eingeräumt worden ist oder Nutzungsberechtigungen aufgrund Kündigung enden, hat der Kunde nach Ablauf des Nutzungszeitraums alle Vervielfältigungsstücke, d.h. insbesondere Datenträger mit Werkdaten, Datenbanken und Dateien sowie alle evtl. vorhandene schriftliche Dokumentationen an die c.next GmbH zurückzugeben oder zu vernichten und die Nutzung einzustellen. Der Kunde löscht ferner alle gespeicherten Werkdaten, Datenbanken und Dateien, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.

8.5. Soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen, kann die c.next GmbH im Zusammenhang mit den Leistungen bzw. auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen und/oder mit der Tätigkeit für den Kunden für die eigenen Leistungen werben.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst nach Wahl der c.next GmbH auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist der c.next GmbH eine angemessene Frist einzuräumen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung der c.next GmbH Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Konzepten oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ.

9.2. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Leistung und – sofern möglich – unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

9.3. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung einer Garantie oder von Kardinalpflicht handelt. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Haftung der c.next GmbH jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen voraussehbaren Schadens begrenzt.

9.4. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.5. Die c.next GmbH tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber Teilnehmern von Veranstaltungen. Der Kunde als Veranstalter ist verpflichtet, alle gesetzlichen Verpflichtungen und rechtlichen Auflagen, insbesondere über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten einzuhalten. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet sich der Kunde als Veranstalter, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen und eine entsprechende Police vorzulegen.

9.6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt zwölf (12) Monate. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Verjährung hinsichtlich von Rechtsmängeln beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsmängeln gegenüber dem Kunden geltend macht oder der Kunde von dem Rechtsmangel erfährt. Die diesbezügliche Verjährungsfrist beträgt sechs (6) Monate. Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung durch die c.next GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Ansprüche auf Grund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)

Für den Fall, dass die vertraglichen Vereinbarungen Veranstaltungsleistungen beinhalten, gelten für die Berechnung von Entschädigungs- und Schadenersatzansprüchen die nachfolgenden Bestimmungen:

10.1. Bei Stornierung einer Veranstaltung aus Gründen, die die c.next GmbH nicht zu vertreten hat, steht der c.next GmbH ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen erforderlichen Aufwendungen zu. Dies umfasst auch entsprechende Schadensersatzansprüche Dritter gegen c.next GmbH.

10.2. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, die vereinbarte Bruttovergütung sowie die vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung gemäß folgender Regelung an die c.next GmbH zu zahlen. Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 25% // Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 50% // Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100% // Absage der Veranstaltung innerhalb 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100% zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind 100% der jeweiligen Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet.

10.3. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.

10.4. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

11.2. Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung Abgaben an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) fällig werden, so zahlt diese der Kunde als Veranstalter. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich
anderweitige Vereinbarungen getroffen.

11.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Hamburg. Abweichend hiervon kann die c.next GmbH auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.

11.4. Verträge und sämtliche erteilten Aufträge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

Allgemeine Geschäftsbedingungen als Vermittler

Stand: September 2022

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter der Voraussetzung, dass die c.next GmbH für die von Dritten erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Kunden einvernehmlich als Vermittler handelt, für alle Vertragsverhältnisse mit der c.next GmbH. Abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nicht. Mit Beauftragung der c.next GmbH durch den Kunden erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist etwas anders ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Leistungsangebot der c.next GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Kunde beauftragt die c.next GmbH mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots der c.next GmbH. Alle Angebote von c.next GmbH sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung des Auftrags des Kunden durch die c.next GmbH oder durch Erbringen der bestellten Leistungen durch die c.next GmbH ohne vorherige Bestätigung zustande. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen (Events). c.next GmbH erbringt allerdings auch andere Leistungen.

1.2. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich im Zweifel aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Angebot der OFC GmbH. Nachträgliche Veränderungen bedürfen der Schriftform. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, werden Zusatz- und Fremdleistungen wie beispielsweise Reisekosten gesondert vergütet (bei Reisen: Flug 2. Klasse (innerhalb Europas), Bahnfahrt 1. Klasse, Auto: 0,30 Euro/km, Mietwagen obere Mittelklasse).

2. Durchführung der Vertragsleistungen

2.1. Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in Abstimmung zwischen dem Kunden und der c.next GmbH. Die c.next GmbH wird den Kunden auf Anfrage über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Sofern und soweit der Kunde keine Vorgaben für die Leistungserbringung (z. B. hinsichtlich Konzept, Ablaufplan o.ä.) macht, ist die c.next GmbH in der Umsetzung der Leistungserbringung frei. Sämtliche Leistungen werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden erbracht.

2.2. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die c.next GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist hierfür ein Stundensatz von 120 Euro zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer geschuldet.

2.3. Es ist der c.next GmbH gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Hierbei tritt die c.next GmbH als Vermittler auf. Der Kunde bevollmächtigt die c.next GmbH, den Dritten im Namen und für Rechnung des Kunden zu beauftragen.

2.4. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, erfolgt die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch die c.next GmbH. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der c.next GmbH ist nicht vorgesehen.

2.5. Die Leistungserbringung durch die c.next GmbH beinhaltet weder eine rechtliche Beratung durch die c.next GmbH noch nimmt die c.next GmbH eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen vor.

3. Mitwirkungspflichten

3.1. Alle Leistungen von der c.next GmbH (insbesondere alle Konzeptentwürfe u.a.), aufgrund derer Folgeleistungen durch die c.next GmbH zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen drei (3) Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, so gilt die Freigabe als vom Kunden erteilt.

3.2. Der Kunde wird die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst überprüfen bzw. durch Dritte überprüfen lassen. Die c.next GmbH veranlasst eine externe rechtliche Prüfung durch einen externen Fachanwalt nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und in dessen Namen und Auftrag. Die c.next GmbH stellt dem Kunden die damit ggf. verbundenen Auslagen in Rechnung und haftet als Vermittler nicht für das Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Prüfung.

3.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die c.next GmbH alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos u.ä., sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf
Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden, der c.next GmbH alle Informationen erteilt werden und die c.next GmbH von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch die c.next GmbH bekannt werden. Die c.next GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist die c.next GmbH verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.

3.4. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an die c.next GmbH übergebenen Vorlagen und Muster im vertragsgegenständlichen Umfang berechtigt ist, und dass Rechte Dritter der Verwendung, insbesondere auch durch c.next GmbH nicht entgegenstehen. Andernfalls stellt der Kunde c.next GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen auf erstes Anfordern frei, sofern Dritte insoweit Ansprüche gegenüber c.next GmbH geltend machen.

3.5. Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können, hat er der c.next GmbH unverzüglich schriftlich über diese Umstände und etwaige von ihm zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.

3.6. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die c.next GmbH kostenlos erbracht werden.

3.7. Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs der c.next GmbH dieser schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte die c.next GmbH diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, seine gesetzlichen Rechte geltend zu machen.

3.8. § 648 BGB wird ausgeschlossen.

4. Leistungs-/Lieferfristen und Termine

4.1. Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.

4.2. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Daten und/oder Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Konzepten) termingemäß bei der c.next GmbH eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.

4.3. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Konzepten etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eingang seiner Stellungnahme gerechnet.

4.4. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend.

4.5. Lieferverzögerungen aus Gründen, welche die c.next GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt insbesondere auch für die von Dritten an den Kunden erbrachte Leistungen, für die die c.next GmbH als Vermittler fungiert.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

OFC-Eigenleistungen:

5.1. Für die von der c.next GmbH zu erbringenden Eigenleistungen ist die vereinbarte Vergütung in Abschlags-Raten zu bezahlen. Die einzelnen Abschlagszahlungen in Höhe und Anzahl werden im Angebot festgelegt. Die Zahlungen sind nach Erhalt entsprechender Akontorechnungen unbar auf eines der Konten der c.next GmbH unter Angabe des Auftrags/Auftragsnummer im Verwendungszweck zu leisten. Diese Vorauszahlung ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Die Endabrechnung über den Restbetrag zzgl. aller variabler Kosten, die ggf. nicht in der Kostenübersicht erfasst worden sind, wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt.

5.2. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.

5.3. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

5.4. Die c.next GmbH behält sich das Eigentum und jegliche etwa zu übertragenden Rechte an den erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.

5.5. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die c.next GmbH berechtigt, ihre Leistungen bis zu einer vollständigen Zahlung einzustellen.

5.6. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung der c.next GmbH sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Die c.next GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Fremdleistungen:

5.7. Für die von Dritten an den Kunden erbrachten Leistungen gelten die Vertragsbedingungen (einschließlich etwaiger AGB) inklusive der Zahlungsbedingungen des Dritten, der seine Rechnungen an den Kunden ausstellt.

5.8 Zwischen der c.next GmbH und dem Kunden kann vereinbart werden, dass die Rechnungen durch die c.next GmbH geprüft und bezahlt werden. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, der c.next GmbH die erforderliche Liquidität auf Anforderung und rechtzeitig bereitzustellen.

6. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

6.1. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6.2. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung der c.next GmbH ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.

7. Geheimhaltung

7.1. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.

7.2. Die c.next GmbH verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach 7.1.

8. Copyright / Urheberrecht / Nutzungsrechte

8.1. Sofern die von der c.next GmbH oder von ihr beauftragte Dritte für den Kunden erbrachten Leistungen wie Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texte und sonstigen Unterlagen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, liegen sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte grundsätzlich bei der c.next GmbH.

8.2. Soweit nicht anders vereinbart, räumt die c.next GmbH dem Kunden mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der jeweiligen erbrachten Leistung zum vereinbarten Zweck, für die vereinbarte Nutzungsdauer und im vereinbarten Nutzungsumfang ein. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Verwertung sowie die Überlassung von Roh- / Arbeitsdateien bedarf der schriftlichen Zustimmung der c.next GmbH und setzt die Zahlung eines gesonderten angemessenen Entgeltes voraus.

8.3. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei der c.next GmbH.

8.4. Soweit dem Kunden von der c.next GmbH ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Leistungen eingeräumt worden ist oder Nutzungsberechtigungen aufgrund Kündigung enden, hat der Kunde nach Ablauf des Nutzungszeitraums alle Vervielfältigungsstücke, d.h. insbesondere Datenträger mit Werkdaten, Datenbanken und Dateien sowie alle evtl. vorhandene schriftliche Dokumentationen an die c.next GmbH zurückzugeben oder zu vernichten und die Nutzung einzustellen. Der Kunde löscht ferner alle gespeicherten Werkdaten, Datenbanken und Dateien, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.

8.5. Soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen, kann die c.next GmbH im Zusammenhang mit den Leistungen bzw. auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen und/oder mit der Tätigkeit für den Kunden für die eigenen Leistungen werben.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst nach Wahl der c.next GmbH auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist der c.next GmbH eine angemessene Frist einzuräumen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung der c.next GmbH Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Konzepten oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ.

9.2. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Leistung und – sofern möglich – unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

9.3. Die c.next GmbH haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die gem. 2.3 von Dritten erbracht werden. Insbesondere Mängelrügen sind in derartigen Fällen unmittelbar an die Dritten zu richten. Die c.next GmbH ist hierüber unverzüglich zu informieren.

9.4. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung einer Garantie oder von Kardinalpflicht handelt. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Haftung der c.next GmbH jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen voraussehbaren Schadens begrenzt.

9.5. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.6. Die c.next GmbH tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber Teilnehmern von Veranstaltungen. Der Kunde als Veranstalter ist verpflichtet, alle gesetzlichen Verpflichtungen und rechtlichen Auflagen, insbesondere über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten einzuhalten. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet sich der Kunde als Veranstalter, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen und eine entsprechende Police vorzulegen.

9.7. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt zwölf (12) Monate. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Verjährung hinsichtlich von Rechtsmängeln beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsmängeln gegenüber dem Kunden geltend macht oder der Kunde von dem Rechtsmangel erfährt. Die diesbezügliche Verjährungsfrist beträgt sechs (6) Monate. Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung durch die c.next GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Ansprüche auf Grund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)

Für den Fall, dass die vertraglichen Vereinbarungen Veranstaltungsleistungen beinhalten, gelten für die Berechnung von Entschädigungs- und Schadenersatzansprüchen die nachfolgenden Bestimmungen:

10.1. Bei Stornierung einer Veranstaltung aus Gründen, die die c.next GmbH nicht zu vertreten hat, steht der c.next GmbH ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen erforderlichen Aufwendungen zu.

10.2. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, die vereinbarte Bruttovergütung sowie die vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung gemäß folgender Regelung an die c.next GmbH zu zahlen: Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 25% // Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 50% // Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100% // Absage der Veranstaltung innerhalb 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100% zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind 100% der jeweiligen Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet.

10.3. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.10.4. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

11.2. Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung Abgaben an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) fällig werden, so zahlt diese der Kunde als Veranstalter. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.

11.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Hamburg. Abweichend hiervon kann die c.next GmbH auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.

11.4. Verträge und sämtliche erteilten Aufträge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.